Bricht ein Verkäufer seine eBay-Auktion grundlos ab, schuldet er demjenigen Schadensersatz, der mit seinem Höchstgebot nicht zum Zuge kommt. Das kann auch dann gelten, wenn sich der Höchstbietende als so genannter “Abbruchjäger” an der eBay-Auktion beteiligt haben sollte. Das hat der 28. Zivilsenat des Oberlandesgerichts Hamm am 30.10.2014 entschieden und insoweit das erstinstanzliche Urteil des […]
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